SAFETY FIRST

Sicherheit

Absturzsicherung / Warenübergabeschleuse

Bei Bühnen und Gebäudeabsturzkanten sind steckbare Geländer und Flügeltüren/Ketten nicht zugelassen.

Es sind baufeste Warenübergabeschleusen mit einer Zwangsvorrichtung zu verbauen. Die Steckgeländer sind fest zu verschrauben.

Schutz von Einrichtungen

Wirkungsvolle Schutzmassnahmen zur Vorbeugung gegen Anfahrschäden an der Infrastruktur, Inventar, Verkehrswege und Arbeitsbereiche (z.B. Stapler- und Personenverkehr), schützen Maschinen, Stützen, Regale, (Roll-)Tore, Laderampen etc.

Korrekte Lagerung von Produkten

Korrekte Lagerung der Produkte verhindert Schäden an Material und Gefahr für Personen.

Mögliche Gefährdungen

Die Infrastruktur muss so installiert sein, dass weder am Produkt, Gebäude und vor allem den Personen, die die Infrastruktur bewirtschaften keine Nachteile und unnötigen Risiken ausgesetzt sind.

  • fehlender Trennung von Kunden- und Staplerverkehr
  • verblassten oder fehlenden Bodenmarkierungen /-kennzeichnungen
  • Hindernisse im Verkehrsweg, keine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • durch nicht bestimmungsgemässe Verwendung,
  • Überlastung, einseitige Belastung, Schweissnahtbruch
  • Verwendung falscher Lagergeräte (Paletten),
  • falsche/schlechte Positionierung der Lagergeräte,
  • fehlender, beschädigter Anfahr-/Eckschutz (u.a. falsche Bedienung eines Schubmaststaplers),
  • falsche Montage (Montageanleitung), Lotabweichungen
  • fehlende Regalbeleuchtung, Schäden an Trägern, Regalböden
  • fehlende Schilder, Rost, Verdrehung von Stützen
  • mangelhafte Ausbildung/Unterweisung der Staplerfahrer, Lagerpersonals
  • zu enge Regalgänge, falsche Unterlagsplatten
  • überstehende Lasten,  schräg sitzende Paletten
  • fehlende Sicherungsstifte, Durchschubsicherungen
  • angefahrene Stützen, Träger und Aussteifungselemente